Besonders verunsichert sind Coaches, die überwiegend live und online mit Klient:innen arbeiten. Die gute Nachricht: Wenn du coachingspace so nutzt, wie es für systemisches Coaching gedacht ist – individuell, prozessbegleitend und auf die Anliegen deiner Klient:innen zugeschnitten – brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Was das BGH-Urteil bedeutet
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das FernUSG auch auf Online-Coaching- und Mentoring-Programme angewendet werden kann. Das betrifft Angebote, die
festgelegte Inhalte und Lernziele vermitteln,
nach einem Curriculum oder Modulplan ablaufen,
und den Lernerfolg systematisch überwachen (Hausaufgaben, Feedbackrunden, Pflichtaufgaben).
Fehlt eine ZFU-Zulassung, können solche Verträge nichtig sein und Teilnehmende ihr Geld zurückfordern.
Wann ist ein Coaching-Angebot betroffen?
Rechtlich relevant wird es, wenn
das Programm einem Kurs ähnelt (mit klaren Lehrplänen),
Aufzeichnungen oder Selbstlernmodule einen großen Anteil haben (oft ab 50 % oder mehr),
und der Lernerfolg verpflichtend dokumentiert wird.
Wann ist dein Coaching unproblematisch?
Wenn du coachingspace nutzt, um
individuell 1:1 mit Klient:innen zu arbeiten,
ohne festgelegte Lernziele oder Module,
und ohne verpflichtende asynchrone Inhalte oder Prüfungen,
dann fällt dein Angebot nicht unter das FernUSG.
Du arbeitest prozess- und anliegenorientiert – genau so, wie es systemische Coaching-Ansätze vorsehen.
Warum coachingspace dir Sicherheit bietet
coachingspace ist eine Plattform, die auf interaktive, individuelle Begleitung ausgelegt ist.
Die Methoden wie Systembrett, Inneres Team, Positionierungskarten oder Whiteboard sind so konzipiert, dass sie dich in der prozessorientierten Arbeit unterstützen, ohne dein Coaching in ein festes Schulungsformat zu verwandeln.
Du entscheidest in jeder Sitzung gemeinsam mit deinem Klienten, welche Methode passt und wie sie genutzt wird. Es gibt keine verpflichtenden Module, keine standardisierten Lernziele und keine asynchronen Lernstrecken – es sei denn, du entscheidest dich bewusst dafür.
Fazit
Das aktuelle BGH-Urteil betrifft vor allem Anbieter, die strukturierte Online-Programme mit Curricula, Modulen und asynchronen Lernanteilen anbieten.
Wenn du coachingspace im klassischen Sinne eines Coachings nutzt – individuell, live und prozessorientiert – musst du dir keine Sorgen machen.
coachingspace bleibt ein sicherer, flexibler Raum für deine Online-Coachings, ganz ohne rechtliche Fallstricke.